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KGS Golzheim

Krankmeldung / Meldepflichtige Erkrankungen / Infektionskrankheiten

Falls Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen kann, benachrichtigen Sie die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes per SchoolFox.

Bei Erkrankung Ihres Kindes melden Sie es bis spätestens 07:30 Uhr des ersten Tages per SchoolFox krank. Sollte die Krankmeldung Ihres Kindes nicht erfolgt sein, gilt Ihr Kind als unentschuldigt fehlend. Sie werden in einem solchen Fall von uns kontaktiert (per Notfallnachricht bei SchoolFox). Bitte beachten Sie, dass wir, wenn ein Kind nicht entschuldigt ist und wir niemanden erreichen können im Zweifelsfall die Polizei einschalten müssen um auszuschließen, dass dem Kind auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist.

Stellt eine Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn fest, dass ein Kind fehlt und keine Krankmeldung vorliegt, wird relativ schnell ein Rückruf an Sie erfolgen. Damit wollen wir sicherstellen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestoßen ist.

Meldepflichtige Erkrankungen

Folgende Erkrankungen sind nach § 34 InfektionsschutzgesetzPDF-Datei37,80 kB meldepflichtig:

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Scharlach
  • Infektionen mit Streptococcus Pyogenes (bakterielle Erreger)
  • Windpocken
  • Meningokokken- Infektion (Mengingokokken: Erreger der Hirnhautentzündung)
  • Kopfläuse

In diesen Fällen müssen Sie die Schule unverzüglich informieren! Die Schule muss die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleiten.

Sollten an unserer Schule meldepflichtige Erkrankungen auftreten, werden Sie per Aushang an der Tür des Haupteinganges darüber informiert. Bei gehäuftem Auftreten einer Infektionskrankheit erfolgt eine Mitteilung an alle Eltern/Erziehungsberechtigten per Elternbrief.

Erläuterungen und Hinweise